Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.